Jeder Termin wird individuell reserviert und vorbereitet. Kurzfristige Absagen, Nichterscheinen oder Verspätungen führen daher zu organisatorischem und wirtschaftlichem Ausfall.
Termin absagen
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
So besteht für uns die Möglichkeit, den Termin neu zu vergeben. Bei kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der geplanten Leistung zu berechnen.
Verspätung
Ein pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt. Eine Verspätung von bis zu 5 Minuten ist in der Regel unproblematisch. Bei einer Verspätung von 10/15 Minuten (je nach geblocktem Zeitfenster) kann der Termin nicht wie geplant stattfinden. Auch in diesem Fall behalten wir uns vor, 50 % der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen.
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